Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hunde

Die Hunde dürfen nur geimpft, entwurmt und in gesundem Zustand am Training teilnehmen.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, HUNDert Prozent vor der ersten Lektion über Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, übermässige Aggression oder Ängstlichkeit ihrer Hunde zu informieren.

Die Teilnehmer halten sich an die Instruktionen von HUNDert Prozent. Insbesondere das Ableinen, der Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden darf nur auf Anweisung erfolgen. Die Hunde sind so zu halten, dass keine Gefährdung des leitenden Trainers bzw. der leitenden Trainerin, anderer Hunde und Tiere, von Kursteilnehmer oder Drittpersonen erfolgen kann.

Haftung

Für die Teilnehmer und deren Hunde muss eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung vorliegen.

Die Teilnehmer haften für alle von ihnen und ihren Hunden verursachten Schäden. Es wird durch HUNDert Prozent keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden übernommen.

Eine Erfolgsgarantie der angestrebten Ziele kann durch HUNDert Prozent nicht abgegeben werden, da der Erfolg des Trainings, bedingt durch eine regelmässige und konsequente Anwendung der Trainingsregeln, massgeblich von den Teilnehmern selber abhängt.

Besonderes: Anzeigepflicht bei aggressivem Verhalten. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Hundeausbildner dazu verpflichtet, Hunde welche ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigen, bei der zuständigen kantonalen Stelle zu melden.

Kurskosten – Training

Der Beitrag für aufgeführte Dienstleistungen von HUNDert Prozent ist jeweils vor einer Unterrichtsstunde in bar zu begleichen. Vorbehalten bleibt eine anderslautende Vereinbarung.
Dienstleistungen: Gruppen-Spass, Einzelunterricht, Lern-/Erlebnis-Spaziergang

Kurskosten - Workshops

Bei nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen von HUNDert Prozent verpflichten sich die Teilnehmer mit ihrer Anmeldung zur Bezahlung des vollen Beitrags. Wird der Betrag nicht innerhalb von 20 Tagen ab Anmeldungseingang einbezahlt, wird der reservierte Platz vergeben und ein Pauschalbeitrag von CHF 50.00 erhoben.
Dienstleistungen: oblig. Sachkundenachweis Praxis, Sachkundenachweis Theorie, Dog Caching, Seminare und andere Events von HUNDert Prozent 

Streckenberechnung und Fahrpauschale

Als Ausgangsort für die Streckenberechnung gilt der Geschäftssitz von HUNDert Prozent in6253 Uffikon. Der Zielort bestimmt sich nach vorgängiger Vereinbarung. Der jeweils gültige Tarif gibt Auskunft über die Höhe der Fahrpauschale in CHF pro km.

Ausnahmen sind Workshops und wenn der Ausgangsort nicht als Uffikon definiert ist.

Rücktrittsbestimmungen - Trainings

Eine Absage oder Verschiebung eines Termins durch die Teilnehmer muss spätestens 24 Stunden vor dessen Beginn erfolgen. Erfolgt sie nicht oder verspätet ist der volle Beitrag geschuldet.

Diese Bestimmungen gelten für alle Dienstleistungen von HUNDert Prozent.

Es liegt im Ermessen von HUNDert Prozent einen vereinbarten Termin abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer definitiven Absage werden allfällig zuvor erbrachte Beiträge zurückerstattet.

Rücktrittsbestimmungen - Workshops

Bei einer Abmeldung durch die Teilnehmer bis 8 Wochen vor den Workshops wird einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Bei einer Abmeldung durch die Teilnehmer bis 4 Wochen vor Ereignisbeginn wird der von ihnen einbezahlte Betrag zu 50% zurückerstattet. Bei kurzfristigen Abmeldungen von weniger als 4 Wochen vor Ereignisbeginn sowie bei Abbruch der Teilnahme besteht kein Anrecht auf eine Rückvergütung des Beitrages. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung werden die gesamten Kurskosten in Rechnung gestellt.

Diese Bestimmungen gelten für folgende Dienstleistungen von HUNDert Prozent: Sachkundenachweis Praxis, Sachkundenachweis Theorie, Dog Caching, Seminare und andere Events von HUNDert Prozent

Es liegt im Ermessen von HUNDert Prozent einen Kurs oder Event, ein Seminar oder anderes Angebot von ihr bei unzureichenden Anmeldungen oder aufgrund eines aussergewöhnlichen Ereignisses abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer definitiven Absage werden allfällig zuvor erbrachte Beiträge zurückerstattet.

Allgemeines

Damit die Trainings pünktlich gestartet werden können, bitten wir sie 10 Minuten vor dem Training zu erscheinen. 

Datenschutz

Sämtliche Daten werden von HUNDert Prozent vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Fotos

Marco & Conny Nigg dürfen während Trainings und Workshops Fotos der Hunde machen und diese im Internet – auf der Homepage HUNDert Prozent oder auf Facebook - nur mit Name des Hundes verwenden. Wünscht der Besitzer des Hundes, dass keine Fotos gemacht werden, muss dies an Marco oder Conny Nigg mitgeteilt werden.

Schlussbestimmungen

Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Rechtsstand

Bei Rechtsstreitigkeiten gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von HUNDert Prozent.

Kontakt & Geschäftssitz

HUNDert Prozent KIG
Conny & Marco Nigg
Sunnefeld 13
6253 Uffikon
Tel.: 079 308 66 76
info@hundertprozent.dog

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Spazierdienst und Betreuung

Allgemein

Die Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen HUNDert Prozent, Marco und Conny Nigg und dem Auftraggeber und sind verbindlich ab Auftragserteilung. Ebenso gelten sie für alle weiteren Aufträge des gleichen Auftraggebers. Diese Weiterführung kann telefonisch oder per E-Mail zu den vereinbarten Konditionen erfolgen. 

Auftragserfüllung

Marco und Conny Nigg, Inhaber HUNDert Prozent, verpflichten sich, mit höchster Sorgfalt und Kompetenz, Ihr Vierbeiner zu betreuen. Der Auftraggeber informiert HUNDert Prozent frühzeitig über allgemeine Informationen (z.B. Fütterung, Krankheiten, Medikamente etc.).

Annullationskosten

Bei einer Annullation eines erteilten Auftrages, die später als 10 Tage vor Auftragsdatum erfolgt, wird eine Unkostenbeteiligung von 50% in Rechnung gestellt. Seltene Ausnahmen wie Ableben vom Haustier oder familiäre Notfälle sind ausgeschlossen.

Haftung

Bei eintretenden von gesundheitlichen Problemen oder gar bei Ableben Ihres Hundes, übernimmt HUNDert Prozent keine Haftung. Bei Krankheit oder Verletzung steht es HUNDert Prozent frei, Ihr Tier von einem Tierarzt behandeln zu lassen. Wenn möglich beim Tierarzt Ihres Vertrauens. Der Besitzer kommt für die entstehenden Kosten auf.

Bei Verletzungen, welche der Hund sich selber oder einem anderen Hund während der Betreuung zufügt, haftet der Besitzer. Das gleiche gilt bei Krankheiten.

Alle Verletzungen oder Krankheiten die Ihr Hund sich oder einem anderen Hund, während unserer Betreuung, zufügt oder bekommt, Haftet der Besitzer des Hundes.

Zahlungsbedingungen

Barzahlung ohne Ausnahmen, zum voraus. 

Fotos

Marco und Conny Nigg dürfen Fotos der betreuten Hunde machen und diese im Internet – auf der Homepage HUNDert Prozent oder auf Facebook - nur mit Name des Hundes verwenden.Wünscht der Besitzer des Hundes, dass keine Fotos gemacht werden, kann dies Marco und Conny Nigg mitgeteilt werden.

Schlussbestimmungen

Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. 

Rechtsstand

Bei Rechtsstreitigkeiten gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von HUNDert Prozent.